Rechtsanwalt Eberswalde > Verkehrsrecht > Bußgeldverfahren

Verteidigung im Bußgeldverfahren

Sie haben einen Anhörungsbogen oder eine Verwarnung erhalten, die Sie nicht akzeptieren möchten.

 

Als Betroffene(r) haben Sie das Recht, Angaben zur Sache zu verweigern. Von diesem Recht sollten Sie jetzt auch Gebrauch machen und einen Besprechungstermin vereinbaren.

 

Ich werde nach Unterzeichnung einer Vollmacht die polizeiliche Ermittlungsakte anfordern, um in Erfahrung zu bringen, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und welche Beweismittel den angeblichen Tatvorwurf belegen sollen.

 

In Abhängigkeit vom Ergebnis der Einsichtnahme in die Ermittlungsakte gestaltet sich die weitere Vorgehensweise. Viele Verfahren lassen sich im Verwaltungsverfahren vor Erlass eines Bußgeldbescheides oder nach Erlass im Einspruchsverfahren beenden. Es muss nicht immer zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung kommen.