Opferanwalt/Nebenklage/Adhäsionsverfahren
Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, können Sie sich als Nebenkläger der Anklage der Staatsanwaltschaft anschließen. Eine solche Nebenklage kommt insbesondere bei Sexual-, Körperverletzungs- und Ehrdelikten in Betracht. Die gleiche Befugnis steht den Eltern, Kindern, Geschwistern und dem Ehegatten oder Lebenspartner eines durch eine rechtswidrige Tat Getöteten zu.
Als Nebenkläger haben Sie das Recht Einsicht in die Akten zu nehmen, an der Hauptverhandlung teilzunehmen, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen und Entschädigungen für die Tat und Ihre Folge zu verlangen.
Besonders schutzwürdige Nebenkläger können sich auf Staatskosten einen anwaltlichen Beistand, den sogenannten Opferanwalt beiordnen lassen. Dies kommt beispielsweise bei Straftaten wie besonders schweren Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern, sexueller Nötigung und Vergewaltigung, bei versuchten Tötungsdelikten sowie bei Tötungen naher Angehöriger in Betracht.
Im Adhäsionsverfahren können Sie die aus der gegen Sie begangenen Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Ansprüche schon im Strafverfahren verfolgen, ohne im Nachhinein ein weiteres zivilrechtliches Verfahren anstrengen zu müssen.