Verteidigung in Verkehrsstrafverfahren
Sie haben einen Anhörungsbogen, eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder einen Strafbefehl wegen einer Verkehrsstraftat erhalten.
Als Beschuldigte(r) haben Sie das Recht, Angaben zur Sache zu verweigern. Von diesem Recht sollten Sie jetzt auch Gebrauch machen und einen Besprechungstermin mit mir vereinbaren.
Ich werde nach Unterzeichnung einer Vollmacht die Ermittlungsakte anfordern, um in Erfahrung zu bringen, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und aus welchen Beweismitteln sich der Tatvorwurf ergibt.
In Abhängigkeit vom Ergebnis der Einsichtnahme in die Ermittlungsakte gestaltet sich die weitere Vorgehensweise.
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