Verkehrsunfall?
Die anwaltliche Praxis zeigt, dass Mandanten nach einem Unfall oftmals erst dann zum Anwalt gehen, wenn die Schadensregulierung nicht wie gewünscht funktioniert. Oftmals ist dann festzustellen, dass Mandanten sich im Vorfeld unvorteilhaft verhalten haben und damit ihre Rechtspositionen gefährdet haben und die Durchsetzung ihrer Interessen erschweren.
Das richtige Verhalten hängt davon ab, ob es sich bei dem Unfall um einen Bagatellfall handelt oder nicht.
Von einem Bagatellfall spricht man, wenn es zu
- keinem Personenschaden gekommen ist,
- der Sachschaden maximal 700 Euro beträgt,
- und die Schuldfrage eindeutig geklärt ist.
Es dürfte sich also etwa um kleine Lackkratzer, einen defekten Außenspiegel oder kleine Dellen handeln.
In dem Fall genügt die Verwendung des Europäischen Unfallberichts, den Sie im Internet oder hier unter Download finden. Der ist ursprünglich konzipiert worden für Unfälle im Ausland, eignet sich aber auch für die Bagatellfälle. Es ist also ratsam, immer zwei Exemplare im Handschuhfach mitzuführen und im Fall der Fälle mit dem Unfallgegner auszufüllen und zu unterzeichnen.
Es ist dann auch nicht erforderlich, den Schaden durch einen Sachverständigen begutachten zu lassen. Es genügt der Kostenvoranschlag einer Werkstatt.
Was mache ich, wenn es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt und/oder die Schuldfrage ungeklärt ist?
1. Zunächst sichern Sie Beweise. Machen Sie Fotos vom Unfallort mittels Handy oder Digitalkamera. Ermitteln Sie Namen und Anschrift anwesender Zeugen.
2. Dann rufen Sie die Polizei. Machen Sie die notwendigen Angaben zu Ihrer Person, jedoch keine zur Sache. Dazu sind Sie nicht verpflichtet. Möglicherweise stehen Sie unter Schock. Sie wissen auch nicht, ob der Polizeibeamte Ihre Aussagen so protokolliert, wie Sie die gemeint haben. Verweisen Sie den Beamten darauf, dass Sie die Angaben zum Unfallverlauf nachreichen oder berufen Sie sich auf den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. So vermeiden Sie widersprüchliche Aussagen oder gar ein voreiliges Schuldeingeständnis.
3. Sollten Sie bei dem Unfall verletzt worden sein, gehen Sie bitte zum Arzt und lassen die Art und den Umfang der Verletzung abklären. Dies ist wichtig für einen Schmerzensgeldanspruch.
4. Unterrichten Sie dann Ihre und auch die gegnerische Kraftfahrzeugversicherung. Geben Sie auch gegenüber den Versicherungen keine Unfallschilderung ab, sondern begeben Sie sich mit dem Ihnen zugesandten Fragebogen zum Rechtsanwalt.
5. Sofern nicht schon die Versicherung die Begutachtung des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen veranlasst, beauftragen Sie einen unabhängigen Gutachter. Dieser tätigt unter anderem Feststellungen zum Schadensumfang, zur Schadenshöhe, zu Reparatur und deren Dauer.
6. Sammeln sie Belege über Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Unfall entstanden sind (etwa über die Praxisgebühr beim Arzt oder für den Bus oder das Taxi vom Unfallort nach Hause.
7. Sie sollten sich dann zeitnah mit einem Anwalt in Verbindung setzen. Es ist erwiesen, dass Unfallgeschädigte, die durch einen Anwalt vertreten werden, ein deutlich positiveres Ergebnis erzielen als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Sofern Sie den Unfall nicht verschuldet haben, hat die Versicherung des Schädigers die Kosten für die Inanspruchnahme des Anwalts zu tragen. Anderenfalls besteht evtl. eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.
8. Der Anwalt erhält Einsicht in die polizeilichen Ermittlungsakten. Anhand dieser und Ihrer Angaben zum Unfallhergang macht er sich ein umfassendes und objektives Bild vom streitgegenständlichen Geschehen. Er ist dann in der Lage, Ihre Interessen optimal wahrzunehmen.
Dies bedeutet:
1. adäquate Geltendmachung Ihrer berechtigten Ansprüche,
2. Abwehr der unberechtigten Ansprüche des Gegners,
3. und ggbfls. auch Abwehr bußgeldrechtlicher Verfahren.
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